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 Informativ

Allgemeine Notrufnummern:

 

Europa-Notruf:

112
(auch ohne Münzeinwurf in einer Telefonzelle möglich)

 

Feuerwehr:

122
(auch ohne Münzeinwurf in einer Telefonzelle möglich)

 

Polizei:

133
(auch ohne Münzeinwurf in einer Telefonzelle möglich)

 

Rettung:

144
(auch ohne Münzeinwurf in einer Telefonzelle möglich)

 

Ärztenotdienst:

141

 

Bergrettung, Alpinnotruf:

140

 

Vergiftungszentrale:

01/406 43 43-0

 

Höhlenrettung, Zentralnotruf: 

02622 144

 

Rettungshundebrigade, Zentralnotruf

01/288 98

 

Sirenenzeichen für die Feuerwehr

 

Wer gewarnt ist, kann sich auf eine drohende Gefahr besser einstellen. Er befindet sich infolgedessen in einer günstigeren Lage. Je größer eine Gefahr ist und je mehr Menschen ihr ausgesetzt sind, desto mehr kommt es darauf an, möglichst schnell die Betroffenen zu warnen und ihnen möglichst genau zu sagen, was sie tun müssen.
Um die Warnung der Bevölkerung zu gewährleisten, haben Bund und Länder ein gemeinsames Warn- und Alarmsystem aufgebaut. Die Warnung erfolgt über die an allen Orten vorhandenen Feuerwehrsirenen.

 

Feuerwehreinsatz

3 x 15 Sekunden Dauerton 

Dieses Signal kann im Bedarfsfall wiederholt werden.

 

Sirenenprobe

15 Sekunden Dauerton

Jeden Samstag 12 Uhr

 

Sirenenzeichen für die Zivilbevölkerung

 

Warnung

3 Minuten Dauerton
Dieses Signal weist auf eine herannahende Gefahr hin. Radio oder Fernseher einschalten & Lautsprecherdurchsagen beachten. Entgegennahme von Gefahrenmeldungen. Empfohlene Schutzmaßnahmen vorbereiten.

 

Alarm

1 Minute auf-& abschwellender Dauerton
Dieses Signal bedeutet unmittelbare Gefahr. Empfohlene Schutzmaßnahmen ergreifen. Radio einschalten. Keller oder geschützten Wohnbereich aufsuchen.

 

Entwarnung

1 Minute Dauerton
Ende der Gefahr. Weitere Informationen (z.B. über event. Einschränkungen) im Radio oder Fernsehen beachten.

 

Verhalten im Brandfall

Alarmieren:

Verständigen Sie sofort die Feuerwehr
Notrufnummer 122
Bei jedem Notruf ist mitzuteilen:
Wo brennt es?
Was brennt?
Wie viele Verletzte gibt es?
(Sind Menschen in Gefahr?)
Wer ruft an?

 

Retten:

Retten Sie gefährdete Menschen aus dem Gefahrenbereich, vergessen Sie aber nicht auf Ihre eigene Sicherheit.
Bei Rauchentwicklung im Raum pressen Sie sich ein feuchtes Tuch vor Mund und Nase. (Fluchtmaske)
Versuchen Sie, die Türen zwischen sich und dem Feuer zu schließen und die Türritzen mit feuchten Tüchern zu verdecken.
Machen Sie sich am Fenster für die Helfer bemerkbar.
Verlassen Sie überlegt das Gebäude. Fluchtwege beachten, Aufzüge nicht benützen. Warnen Sie gefährdete Personen.

 

Löschen:

Mit vorhandenen Kleinlöschgeräten (Handfeuerlöscher, Gartenschlauch, Wassereimer) den Entstehungsbrand bekämpfen.
Ist die Kleidung von Personen in Brand geraten, so sind diesen Decken oder andere schwere Stoffe (aber keine Kunststoffe) überzuwerfen, mit denen das Feuer erstickt werden kann.
Feuerwehr erwarten und einweisen. Besondere Gefahren bekannt geben - die Feuerwehr braucht Ihre Personen - und Ortskenntnis.

 

Die Richtige Handhabung eines Feuerlöschers

Die meisten Feuerlöscher sind mit Löschpulver gefüllt. Mit diesem Pulver können feste (z.B. Papier, Holz) flüssige (z.B. Benzin) oder gasförmige (z.B. Erdgas) brennbare Stoffe gelöscht werden.
Die Bedienung der einzelnen Feuerlöscher ist unterschiedlich. Eine leicht verständliche Anleitung (Text und Piktogramme) ist aber auf jedem Feuerlöscher zu finden.
Feuerlöscher müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden (spätestens alle 2 Jahre).
Benutzte Löscher sollten, auch wenn sie nur teilweise entleert wurden, unbedingt wieder aufgefüllt werden.

 

Brand in Windrichtung von vorne beginnend bekämpfen.

Löscher stoßweise betätigen

Möglichst viele Löscher gleichzeitig einsetzen

Gesamte Brandfläche abdecken

Auf Rückzündung achten

 
Erste Hilfe

Die ersten Minuten zählen!

Manchmal kommt der Atem zum Stillstand, und das Herz bleibt einfach stehen. Hört auf zu schlagen. Dann entscheiden die ersten Minuten: Zwar kann ein Mensch 30 Tage lang ohne Nahrung überleben und drei Tage ohne Wasser - aber nur drei Minuten ohne Sauerstoff.
Denn wenn das Herz steht und deshalb mit dem Blut kein Sauerstoff mehr ins Gehirn gepumpt wird, sterben die Zellen des Gehirns ab. Hält ein ausgebildeter Ersthelfer mit Beatmung und Herzmassage den Kreislauf in Gang, bis die Rettung eintrifft, kann er das Leben retten. Aber nur jeder zehnte Österreicher beherrscht die wenigen einfachen Handgriffe, die ihn zum Lebensretter machen können. Dabei kann jeder von uns jeden Tag Opfer eines Unglücks sein. Oder eben Retter.
Der Ablauf der Hilfeleistungen etwa nach einem Unfall kann wie eine Kette gesehen werden, die aus fünf Gliedern besteht. Die einzelnen Maßnahmen greifen wie Kettenglieder ineinander und dienen dem Ziel, einem Betroffenen bereits am Unfallort die notwendige Hilfe zu leisten und sicherzustellen, dass er innerhalb kürzester Zeit in ärztliche Behandlung gelangt. Der Ersthelfer wird im Bereich der ersten drei Glieder tätig.

 

1. Lebensrettende Sofortmaßnahmen:
Darunter versteht man alle Hilfeleistungen, die unmittelbar der Erhaltung des Lebens eines Schwerverletzten, akut lebensbedrohlich Erkrankten oder Vergifteten dienen. Sie müssen in folgenden Notfällen durchgeführt werden:
Gefahrenzone 4 Absichern, Bergen
Bewusstlosigkeit 4 Stabile Seitenlage
Atemstillstand 4 Beatmung
Kreislaufstillstand 4 Beatmung und Herzmassage
Starke Blutung 4 Blutstillung
Schock 4 Schockbekämpfung
2. Einen Notruf veranlassen:

Der Notruf muss folgende Informationen enthalten:

Wo ist der Unfallort?
Was ist geschehen?
Wie viele Verletzte?
Wer ruft an?
Feuerwehr 122
Polizei 133
Rettung 144

 

3. Weitere Hilfe leisten:

Den Verletzten vor zusätzlichen Schädigungen und Gefahren bewahren. Wunden versorgen.
Die schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Hilfeleistungen lindern
Den verletzten betreuen, trösten und Zuversicht ausstrahlen, aber keine Diagnose stellen
Unbedachtes und falsches Eingreifen Dritter verhindern

 

4. Sanitätshilfe und Transport

5. Ärztliche Behandlung

 
Vergiftungen

Unter Vergiftungen versteht man das Auftreten schwerer, oft lebensbedrohender Krankheitserscheinungen nach Aufnahme eines Gifts. Gifte sind feste, flüssige und gasförmige chemische Substanzen, die, schon in geringer Menge aufgenommen, den Körper schwer schädigen. Die Aufnahme des Giftes kann über die Lunge, den Magen, die Haut und durch Injektionen erfolgen.
Erkennen:
  An eine Vergiftung muss man denken, wenn bei einem bisher gesunden Menschen plötzlich schwere Krankheitserscheinungen auftreten wie:
  4   Bewusstseinsstörungen - Bewusstlosigkeit
  4   Erregungs- und Rauschzustände
  4   Übelkeit - Erbrechen - Durchfälle
  4   Hautveränderungen (Blässe, Röte, Blauverfärbung)
  4   Pupillenveränderung (starre Pupillen, die eng oder weit sein können)
  4   Atem- und Kreislaufstörungen
       
  Weiters muss an eine Vergiftung gedacht werden, wenn mehrere Menschen gleichzeitig dieselben Krankheitserscheinungen aufweisen (z.B. Erbrechen, Durchfall) oder wenn die Umstände eines Unglücks dafür sprechen (Regloser im Gärkeller).
   
  Zusätzliche Hilfen für das Erkennen einer Vergiftung sind:
   
  4   Befragen und Beobachten des Erkrankenten
  4   Befragen der Umgebungspersonen (Angehörige, Nachbarn)
  4   Inspektion der Umgebung (Abschiedsbrief, leere Medikamentenschachteln)
       
  Gefahren:
   
  Schock - Bewusstlosigkeit - Atemstillstand - Kreislaufstillstand. Zudem kann es zu bleibenden Spätschäden, z.B. Hirn-, Leber- und Nierenschäden, kommen
   
  Erste Hilfe:
   
  Das Ziel der Ersten Hilfe ist die Erhaltung des Lebens durch allgemeine Maßnahmen. Sie richten sich:
   
  4   nach dem Zustand des Verunglückten
  4   nach der Art der Giftaufnahme
  4   nach der Art des aufgenommenen Giftstoffs
       
  Ist der Vergiftete bei Bewusstsein:
   
  4   Gift bekannt: Vergiftungsinformationszentrale (VIZ), Tel, 01/406 43 43, anrufen und deren Anordnungen durchführen.
  4   Schockbekämpfung
  4   Notruf
  4   Vorgefundene Giftreste und Giftbehältnisse sicherstellen und ins Krankenhaus mitgeben
       
  Ist der Vergiftete ohne Bewusstsein:
   
  4   Notfalldiagnose stellen und entsprechende Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen
  4   Notruf
  4   Vorgefundene Giftreste und Giftbehältnisse sicherstellen und ins Krankenhaus mitgeben
       
  Vergiftungen über die Atemwege
   
  Kohlenmonoxydvergiftung (CO)
   
  Kohlenmonoxyd ist ein farbloses, geruchloses und giftiges Gas. Es kommt in Auspuffgasen, bei schwelenden Bränden (Rauchgas), bei Explosion von Sprengstoffen, sowie bei unvollständiger Verbrennung in schlechtziehenden Öfen vor.
   
  Da sich das Gas im Freien rasch verflüchtigt, besteht die Gefahr (außer bei Großbränden) hauptsächlich in geschlossenen Räumen (laufender Motor in geschlossener Garage; Durchlauferhitzer). Kohlenmonoxyd-Luftgemische sind hochexplosiv.
   
  Rauchgasvergiftung
   
  Durch einatmen von Reizgasen kommt es zu Atemnot und Lungenschädigung. Diese kann oft erst nach Stunden zu akuter Atemnot und Erstickung führen.
   
  Ersticken durch Kohlendioxyd (CO2)
   
  Kohlendioxyd ist ein farbloses, schwach säuerlich riechende, nicht brennbares und im Prinzip ungiftiges Gas, das schwerer als Luft ist und sich am Boden ansammelt. Dabei wird die Luft und somit der lebenswichtige Sauerstoff verdrängt, so dass es zur Erstickung kommt. Dieses CO2 kommt in Gärkellern (von Wein- und Mostkellereien), Silos, Jauchegruben, Stollen und Brunnenschächten vor.
   
  Gefahren
   
  Lebensgefahr für Patient und Helfer!
   
  4   Vergiftung durch Gase
  4   Erstickungsgefahr durch Sauerstoffmangel
  4   Explosionsgefahr bei explosiven Gasen und Kraftstoffdämpfen
  4   Stichflammen beim Öffnen von Türen bzw. Fenstern (bei schwelenden Bränden und Sauerstoffmangel)
  4   Einsturzgefahr (nach Bränden und Explosionen)
  4   Sichtbehinderung und dadurch Verlust der Orientierung
       
  Erste Hilfe
   
  4   Notruf, Spezialkräfte anfordern
       
  4   Eine Bergung aus dem Gefahrenbereich kann nur mit Hilfe eines von der Umgebungsluft unabhängig arbeitenden Atemschutzgeräts gefahrlos durchgeführt werden, daher sind Bergungsversuche des Ersthelfers zu unterlassen.
  4   Wegen einer möglichen Explosionsgefahr darf die Unglückstelle nicht mit offenem Licht (brennendes Streichholz, Feuerzeug, Zigaretten) betreten werden. Wegen der Gefahr der Funkenbildung darf weder ein Lichtschalter betätigt noch ein elektrisch betriebenes Gerät in Betrieb genommen werden.
  4   Notfalldiagnose stellen und entsprechende
  4   lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen

 
Verätzungen

Verätzungen sind Gewebezerstörungen, die durch Einwirkung von Laugen und Säuren hervorgerufen werden. Der Grad der Schädigung ist abhängig von der Konzentration der ätzenden Stoffe, ihrer Menge und der Dauer der Einwirkung. Es gibt eine Vielzahl von Stoffen und Flüssigkeiten, die gleichzeitig Vergiftungen und Verätzungen bewirken.
Erkennen:
  4   zunehmende Schmerzen, solange die ätzenden Stoffe einwirken
  4   Schorfbildung (Säuren), glasige Verquellung (Laugen)
       
  Gefahren
   
  4   Schwere tiefgehende Wunden mit Infektionsgefahr - Schockgefahr bei großflächiger Einwirkung.
       
  Erste Hilfe
   
  4   Sofort die mit ätzender Substanz getränkte Kleidung entfernen
  4   Haut mit reinem Wasser längere Zeit abspülen
Darauf achten, dass das abfließende Wasser den kürzesten Weg über die Haut nimmt, um unverletzte Körperstellen zu schützen
  4   Keimfreien Verband anlegen (metallisiert)
  4   Weitere Schockbekämpfung
  4   Notruf Rettung: 144
       
  Verätzungen der Augen
   
  Erkennen:
  4   krampfartiges Zukneifen der Augenlider wegen starker Schmerzen im verätzten Auge
  4   Rötung
       
  Gefahren
   
  4   Hornhautschädigung (ev. Erblindung)
       
  Erste Hilfe
   
  4   Auge mit reinem Wasser 10 - 15 Minuten intensiv ausspülen. Ist es dem Verletzten selbst nicht möglich, sein Auge auszuspülen (zB Kopf unter Wasserhahn, Brause etc.), geht man folgendermaßen vor:
       
  4   der Verletzte liegt auf dem Boden,
  4   Kopf auf die Seite des verätzten Auges drehen,
  4   sichtbare Bestandteile (Kalkbrösel) zunächst zB mit einem Taschentuch wegwischen
  4   mit 2 Fingern einer Hand die Lider des Betroffenen Auges öffnen und aus ca. 10 cm Höhe Wasser in den inneren Augenwinkel gießen, so dass es über den Augäpfeln und den äußeren Augenwinkel nach außen abfließen kann (bei starkem Lidkrampf ist ein2. Helfer notwendig),
  4   mit 2 Fingern einer Hand die Lider des Betroffenen Auges öffnen und aus ca. 10 cm Höhe Wasser in den inneren Augenwinkel gießen, so dass es über den Augäpfeln und den äußeren Augenwinkel nach außen abfließen kann (bei starkem Lidkrampf ist ein2. Helfer notwendig),
  4   gesundes Auge schützen
  4   Auge keimfrei bedecken, bei schwerer Schädigung zur Ruhigstellung beide Augen bedecken
  4   Weitere Schockbekämpfung
  4   Notruf Rettung: 144
       
  Verätzungen des Verdauungstrakts
   
  Erkennen:
  4   heftige Schmerzen
  4   vermehrter Speichelfluss infolge Schluckstörung
  4   Schleimhäute durch Beläge (häufig weißliche Verquellung) oder durch Blutung verändert
       
  Gefahren
   
  4   Verätzungen in diesem Bereich sind besonders gefährlich, weil Durchbrüche und später starke, narbige Verengungen zurückbleiben können, die die Speiseröhre für Speisen unpassierbar machen.
       
  Erste Hilfe
   
  4   Mund ausspülen, anschließend
  4   Substanz bekannt: Vergiftungsinformationszentrale, Tel. 01/406 43 43, anrufen und deren Anordnungen durchführen
  4   Weitere Schockbekämpfung
  4   Notruf Rettung: 144 (Vorgefundene Ätzmittel - möglichst mit Originalverpackung zur Identifizierung ins Krankenhaus mitgeben; Selbstgefährdung vermeiden)

 
Verhalten bei Gewitter
Es gibt leider keine absolut verläßliche Methode, den Beginn und die Dauer der Gefährdung festzustellen.
Wenn zwischen Blitz und Donner jedoch weniger als 10 Sekunden vergehen, ist das Gewitter gefährlich nahe. In diesem Fall ist Nachstehendes zu beachten:
Gefährlich sind:
   
  4   Einzeln stehende Bäume und Baumgruppen
  4   Metallzäune
  4   Berggipfel
  4   Waldränder mit hohen Bäumen
  4   Aufenthalt im Wasser (ungeschützte Boote)
  4   Ungeschützte Fahrzeuge (Fahrräder, Motorräder)
       
  Schutz bieten:
   
  4   Gebäude mit Blitzschutzanlage
  4   Stahlskelettbauten
  4   Blechbaracken
  4   Fahrzeuge mit Ganzmetallkarosserie (Auto, Wohnwagen, Eisenbahnwaggon)
       
  Im Notfall Schutz suchen:
   
  4   In Mulde, Hohlweg, Höhle, Hütte (in Raummitte aufhalten)
  4   Im Waldesinneren (herausragende Bäume meiden)
  4   In der Ebene mit geschlossener Fussstellung auf den Boden hocken (vermindert Gefährdung durch Schrittspannung) gegenüber möglichen Einschlagobjekten
       
  Zu vermeiden:
   
  4   Personen im Freien sollen nicht in Gruppen nahe beieinander stehen, sondern getrennt Schutz suchen.
  4   Telefonapparate sind zwar technisch abgesichert, aber trotzdem ist es ratsam, bei Gewitter Telefongespräche zu verschieben und die Fernmeldeanlage nicht zu berühren.
  4   Dusch- und Wannenbäder sollten ebenfalls verschoben werden. Lieber warten, bis das Gewitter vorbei ist.

 
Selbstschutz bei Sturm
Zur Vermeidung von Sturmschäden:
  4 Lassen Sie mindestens 2-mal jährlich das Dach und Kamine auf lose Ziegel, schlecht befestigte Bleche u. dgl. überprüfen. Blitzschutzanlagen, Antennen u. dgl. müssen ebenso sicher befestigt sein.
  4 Hohe, ältere (ev. morsche) Bäume in der Nähe von Gebäuden bedeuten Gefahr. Diese sollten daher rechtzeitig durch neue Bepflanzungen (ev. Sträucher) ersetzt werden.
  4 Wird das Haus für längere Zeit verlassen: Schließen Sie Fenster, Türen, Tore, Luken, Dachfenster, Lichtkuppeln; rollen Sie Markisen ein und bauen Sie Partyzelte ab.
     
  4   Vor einem Sturm:
    Alle Gegenstände, die dem Sturm eine große Angriffsfläche bieten, fest verankern oder ins Haus räumen.
    4 Gefährdet sind z.B.: Fensterläden, Fenster, Türen, Tore, Markisen, Zelte.
    4 Bretter, Platten u. dgl., die an Mauern angelehnt sind.
    4 Planen, Folien u. dgl., die zum Abdecken von Gegenständen verwendet werden.
    Fahrzeug nicht in der Nähe von Bäumen oder Häusern abstellen
  4   Während eines Sturms:
    4 Schützende Räume keinesfalls verlassen! (Verletzungsgefahr durch herabfallende Trümmer)
    4 Keine Sicherungs- oder Reparaturarbeiten im Freien vornehmen!
    4 Die Hilfe der Einsatzkräfte nur anfordern, wenn es sich um Menschenrettung oder schwere Sachschäden handelt
    4 Falls Sie noch unterwegs sind: Halten Sie Abstand von Gebäuden, Bäumen, Gerüsten, Werbetafeln (herabfallende Teile oder Umsturz).
    4 Nicht unnötig telefonieren; Radio einschalten!
  4   Nach einem Sturm:
    Erst dann mit den Aufräumungsarbeiten beginnen.
    4 Auf die eigene Sicherheit achten!
    4 Feuerwehren und Fachfirmen mit Sicherungsarbeiten betrauen.
    4 Nähern Sie sich keinesfalls abgerissenen Stromleitungen (10 m Mindestabstand).

Quelle: FF Seewalchen

Brände und Brandschäden

 

Brandgeschehen in Österreich

In Österreich ereignen sich jährlich ca. 25.000 Brände, ungefähr die Hälfte davon verursachen nur Kleinschäden mit einer Brandschadenssumme von weniger als € 70,00.

Insgesamt beträgt die Brandschadenssumme für ganz Österreich jedoch ca. € 220.000.000,00.

Durch Brände erleiden jährlich zwischen 50 und 100 Personen den Tod, etwa 300 Personen tragen schwere Verletzungen davon.

 

Obwohl die Einsatztätigkeit bei Bränden, insbesondere die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten, primär die Aufgabe der Feuerwehr ist, kann jeder Einzelne durch richtiges Verhalten und richtige Anwendung der Mittel der Ersten Löschhilfe (zB. Handfeuerlöscher, Wandhydranten) wesentlich dazu beitragen, Brände zu verhüten und Brandkatastrophen zu verhindern.

Die Tatsache, dass jedem Vollbrand ein Entstehungsbrand vorausgeht, gibt jedem von uns eine Chance, Kleinlöschgeräte wirkungsvoll zum Einsatz zu bringen.

 

 

Brandursachen

Die Kenntnis der Brandursachen (Zündquelle) erleichtert das Einschätzen der Brandgefahren.

1. Blitzschlag und Feuer

2. Selbstentzündung

3. Wärmegeräte

4. Mechanische Energie

5. Elektrische Energie

6. Offenes Licht und Feuer

7. Behälter-Explosion

8. Kinderbrandstiftung

9. Sonstige Zündquellen

10. Unbekannte Zündquellen

 

Einsatztätigkeiten der österr. Feuerwehren

In Österreich gibt es in fast jeder Gemeinde zumindest 1 Feuerwehr, insgesamt sind das mehr als 4.500 Freiwillige Feuerwehren, über 300 Betriebs- und 6 Berufsfeuerwehren.

Auf Grund der sehr guten Ausrüstung der Feuerwehren, der vorbildlichen Ausbildung der Feuerwehrmänner und der raschen Alarmierung über Funk durch die Alarmzentrale, gelingt es fast immer, den Brand auf die Ausbruchsstelle oder zumind. auf das betroffene Objekt zu begrenzen.

 

 

Brennen und Löschen

 

Jeder Helfer, der mit Wandhydrant oder Feuerlöscher eine erfolgreiche Brandbekämpfung bei einem Entstehungsbrand erzielen will, sollte nicht nur mit der Handhabung der Geräte ausreichend vertraut sein, er muss darüber hinaus auch die Vorgänge der Verbrennung kennen und die Wirkung der Löschmittel verstehen.

Der Löscherfolg darf daher nicht dem Zufall überlassen werden, sondern muss sich auf ein entsprechendes Wissen stützen.

Chemisch- physikalische Grundlagen der Verbrennung:

Der Verbrennungsvorgang beruht auf einer chemischen Reaktion, und zwar auf der chemischen Verbindung eines brennbaren Stoffes mit Sauerstoff. Der Vorgang wird als "Oxidation" bezeichnet, der Sauerstoff dazu wird im Allgemeinen der Luft entnommen.

Feste, nicht schmelzende brennbare Stoffe verbrennen in Form von Glut, meist mit einem gleichzeitig ablaufenden Flammenbrand!

Brennbare Gase und die Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten verbrennen in Form von Flammen.

 

Voraussetzung für die Verbrennung:

Für die Verbrennung müssen vorhanden sein:

- ein brennbarer Stoff

- Sauerstoff

- Wärme (zum Erreichen der Zündtemperatur bzw. zum Halten der   Verbrennungstemp.)

- die Reaktionsbereitschaft, zB. das richtige Mengenverhältnis der brennbaren Gase und Dämpfe in der Luft

Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, kommt es zur Verbrennung.

 

Im folgenden werden die einzelnen Begriffe näher erklärt:

 

Brennbarer Stoff:

Nach ihrem Brennverhalten werden die brennbaren Stoffe in Brandklassen eingeteilt.

 

 

Brandklassen

Beispiele der Stoffe

A

Brände fester Stoffe, hauptsächl. organischer Natur, die normaler- weise unter Glutbildung verbrennen.

Holz, Kohle, Papier, Stroh, Faserstoffe, Textilien

B

Brände von flüssigen Stoffen oder flüssig erdenden Stoffen

Benzin, Benzol, Heizöl, Äther, Alkohol, Stearin, Harze, Teer

C

Brände von Gasen

Acetylen, Wasserstoff, Methan, Propan, Stadtgas, Erdgas

D

Brände von Metallen

Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium

 

Neben der Einteilung in Brandklassen kann man brennbare Stoffe noch unterscheiden nach:

- Entzündbarkeit (schwer-, normal-, leicht-, selbstentzündlich)

- Brennbarkeit (schwer, normal, leicht)

- Verbrennungswärme (Heizwert)

- Verbrennungstemperatur

 

Sauerstoff:

Sauerstoff ist ein farb-, geruch- und geschmacksloses Gas und ist zu 21 % in der Luft enthalten. Sauerstoff selbst ist nicht brennbar, ohne Sauerstoff ist aber keine Verbrennung möglich (Verbrennung = Verbindung mit Sauerstoff)

 

Wärme:

Zündtemperatur

Die Verbrennung wird durch die Zündung eingeleitet. Die Zündtemp. ist die niedrigste Temp., bei der ein brennbarer Stoff an der Luft ohne äußere Flammeneinwirkung zu brennen beginnt (zB. Papier ~ 185 °C).

 

Flammenpunkt brennbarer Flüssigkeiten

Brennbare Flüssigkeiten brennen selbst nicht, sondern nur ihre Dämpfe. Der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste Temp. dieser Flüssigkeit, bei der sich ausreichend Dämpfe für ein entflammbares Dampf/Luft-Gemisch bilden (zB. Benzin ca. -30 °C, Dieselkraftstoff mind. 55 °C). Je niederer der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist, umso brandgefährlicher ist sie.

 

Brennbare Flüssigkeiten werden in 3 Gefahrenklassen unterteilt:

Gefahrenklasse I: Falmmpunkt unter 21 °C

Gefahrenklasse II: Flammpunkt von 21 bis 55 °C

Gefahrenklasse III: Flammpunkt über 55 bis 100 °C

 

 

Richtiges Mengenverhältnis:

Die Oxidation von brennbaren Gasen und Dämpfen ist stets nur in ganz bestimmten Mischungsverhältnissen zwischen Brennstoff und Luft möglich. Jeder Überschuss, ob Brennstoff oder Luft, wirkt hemmend auf die Reaktion. Je besser das optimale Mischungsverhältnis getroffen wird, desto rascher läuft die Verbrennung ab.

Jenen Bereich, in dem eine Zündung von Gasen oder Dämpfen möglich ist, nennt man Zündbereich oder Explosionsbereich.

 

 

Löschmöglichkeiten:

 

Der Löschvorgang:

Beim Löschvorgang ist mind. eine der Voraussetzungen für die Verbrennung zu unterbinden. Dies erfolgt entweder durch Aufbringen von Löschmittel, oder durch den Entzug des brennbaren Stoffes, zB. das Absperren der Gaszufuhr bei einer brennenden Gasleitung.

 

Die Löschmittel:

Man unterscheidet:

- Löschmittel mit kühlender Wirkung - Wasser = Entzug der Wärme

- Löschmittel mit erstickender Wirkung - Schaum = Entzug des Luftsaustoffes

- Löschmittel mit störender Wirkung - Pulver = Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit

 

Glut bekämpfe mit Wasser

Flammen lösche mit Pulver

Zum Abdecken verwende Schaum

 


Vorbeugender Brandschutz


Der vorbeugende Brandschutz umfasst:

- alle persönlichen Vorkehrungen zur Brandverhütung

- alle baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für den Fall eines Brandes

- Sicherung der Fluchtwege und Notausgänge zum gefahrlosen Verlassen von Geäuden

- Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz

 

Baulicher Brandschutz:

Die wichtigsten und bekanntesten baulichen Brandschutzmaßnahmen sind:

- Abstände schaffen und einhalten

- Brandabschnitte bilden durch brandbeständige Umfassungswände und Decken, Brandschutztüren, Brandschutzklappen, Brandschutzschottungen

- Fluchtwege und Notausgänge vorsehen, die auch bei Brandeinwirkung benützbar bleiben

- Feuerstätten und Kamine brandsicher herstellen und erhalten

- brandgesicherte Brennstofflager

- ordnungsgemäß errichtete und geprüfte Elektroanlagen

- Blitzschutz

 

Brandgefahren im Wohnbereich:

Öfen und Herde

Das unsachgemäße Aufstellen von Öfen, Herden und sonst. Feuerstätten ist eine häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle.

- Keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben Meter

- Ofenschirm verwenden

- Rauchfangkehrer zu Rate ziehen

 

Heizperiode

Vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Rauchfänge durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf instand setzen lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neueinbauten geboten.

 

Asche

Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbaren Behältern (Pappkartons, Kunststoffeimern, -mülltonnen) entsorgt werden. Asche darf nur in Metallmülltonnen entleert werden, die im Freien stehen.

 

Brennbare Abfälle

Die Zwischenlagerung von brennbaren Abfällen (Putzlappen, ölgetränktes Putzpapier, uä.) ist nur im Freien und in verschließbaren Metallbehältern zulässig.

 

Küchendunstabzüge

Dei Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle!

 

Heißes Fett

Überhitztes Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände!

 

Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen, sondern immer abdecken!

 

Auch kein tropfnasses Bratgut in heisses Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brandgefahr entsteht. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündbar als frisches, daher erhöht ein öfterer Fettwechsel die Brandsicherheit.

 

Aufstellen von Wärmegeräten

Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer uä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mind. 1/2 m Abstand zu brennbaren Materialien haben. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit umgeben sein.

 

Bügeleisen

Bügeleisen dürfen nicht "vergessen" werden.

 

Fernsehgeräte, Videorekorder

Eingeschaltete Fernsehgeräte und Videorekorder geben Wärme ab, die abgeführt werden muss. Werden solche Geräte in einem Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und nach oben mind. 10 cm Abstand sein.

 

Lagerung auf Dachböden

Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien, ausgenommen Erntegüter, und auch keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein.

 

Brandgefahren in der Landwirtschaft:

 

Abstellung von Kraftfahrzeugen

Kraftfahrzeuge dürfen in der Scheune nicht abgestellt werden. Funkenflug, ein heißer Auspuff, aber auch ein Kurzschluss in der elektrischen Anlage führen rasch und unerwartete zur Zündung der eingelagerten, leicht brennbaren Güter.

 

Heustockbrand

Feucht eingebrachtes Heu kann zur Selbstentzündung führen. Die der Selbstentzündung vorausgehende Erwärmung ist unter Umständen durch seltsamen Geruch, Schwitzwasserbildung oder auch Einbuchtungen in der Heustockmitte zu erkennen. Messen Sie daher regelmäßig in den ersten 6 Wochen die Temperatur im Heustock mit einer Heusonde. Wird im Heustock eine Temp. von 70 °C oder darüber gemessen, besteht akute Selbstentzündungsgefahr!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
   

Freiwillige Feuerwehr Mösendorf

Mösendorf 122,, 4870 Vöcklamarkt

Tel.: 07682 / 68 34

Mobil: 0650 / 811 14 66

E-Mail: ff-moesendorf@vb.ooelfv.at

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